Kostenübernahme



Kostenübernahme                               

Unsere Kosten werden von der Pflegekasse übernommen, lassen Sie sich von uns beraten!

Als zertifizierter Dienst nach §45a SGB XI können wir mit allen Pflege- und Krankenkassen abrechnen.


Die Abrechnung der Leistungen über die Pflegekasse kann erfolgen über:

  • Entlastungsleistungen nach § 45 a und b SGB XI  (ab Pflegegrad 1) in Höhe von bis zu 125 Euro im Monat
  • Verhinderungspflege § 39 SGB XI

         (ab Pflegegrad 2) in Höhe von bis zu 1612 Euro im Jahr

         (unter bestimmten Voraussetzungen zzgl. bis zu 806 Euro der Kurzzeitpflege)    

  • Pflegesachleistung (Max. 40 %)


Wir rechnen direkt mit Ihrer Kranken- oder Pflegekasse ab.

Sie brauchen nicht in Vorleistung gehen, wir kümmern uns um alles Nötige!


Gerne beraten wir Sie kostenlos bei Ihnen zu Hause und informieren Sie über die weiteren zusätzlichen Leistungen der Pflegekasse.

Sollten Sie noch keinen Pflegegrad haben, unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung.


Wir sind da, wenn Sie uns brauchen!

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